Mehr Chancen im Lotto mit System

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der European Lotto and Betting Limited (ELBL)

Die Teilnahme-Bedingungen des DLC - Dein LottoClub

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an den Tippgemeinschaften über das Online-Portal www.dein-lottoclub.com

Version 1.0 Zuletzt aktualisiert am 11. April 2024 (gültig ab 30.04.2024)

1. Teilnahme / Vertragspartner / Teilnahmekonto
1.1 Bevor Sie an einer Tippgemeinschaft teilnehmen, lesen Sie bitte diese AGB sorgfältig durch. Mit der Registrierung und Teilnahme an einer Tippgemeinschaft akzeptieren Sie als Teilnehmer einer Tippgemeinschaft diese AGB und stimmen der Datenschutzerklärung zu. Die AGB können jederzeit geändert werden. Änderungen der AGB werden auf unserer Website bekannt gegeben, bevor sie in Kraft treten. Wesentliche Änderungen werden den Teilnehmern im Voraus mitgeteilt, und die Teilnehmer müssen ihr Einverständnis bestätigen, bevor die Änderungen in Kraft treten. In diesem Fall werden die hinzugefügten, gestrichenen oder geänderten Bedingungen hervorgehoben, und Teilnehmer, die die aktualisierten AGB nicht akzeptieren, sind von der Teilnahme ausgeschlossen, können sich jedoch ihr Guthaben auszahlen lassen. Durch die Fortsetzung der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit den geänderten AGB einverstanden.

European Lotto and Betting Limited ("ELBL"), ist ein in Malta registriertes und lizenziertes Unternehmen, das am 25.02.2019 von der Malta Gaming Authority (Lizenznummer MGA/B2C/609/2018) reguliert wurde und berechtigt ist, Casinos, Sekundärlotterien und Wetten mit festen Quoten, einschließlich Live-Wetten, anzubieten. Die Handelsregisternummer von ELBL lautet C84690 und der eingetragene Firmensitz ist Level 5, St. Julian's Business Centre, Elia Zammit Street, St. Julian's, STJ3153, Malta (EU).

1.2 Die Systeme, die auf der Website www.dein-lottoclub.com ("Website") angebotenen werden, beziehen sich ebenfalls auf den Namen der jeweiligen Tippgemeinschaft. Mehrere Tippgemeinschaften mit demselben Systemnamen werden durch die entsprechende Systemnummer unterschieden. Jede Tippgemeinschaft wettet auf unterschiedliche Zahlen, die dem Teilnehmer nach Einzahlung seines Einsatzes über sein persönliches Teilnahmekonto mitgeteilt werden.

1.3 Mit der Teilnahme an einer Tippgemeinschaft beteiligt sich der Teilnehmer an den Wetten auf die Ergebnisse staatlicher Lotterien wie z.B. Deutsches Lotto 6 aus 49, Spiel 77, EuroJackpot oder EuroMillions über ELBL.

1.4 Ein Teilnehmer muss sich persönlich registrieren und ist jeweils nur berechtigt, ein einziges Teilnahmekonto auf dein-lottoclub.com zu registrieren und zu unterhalten. Stellt ELBL Mehrfachregistrierungen fest, kann ELBL diese löschen.

1.5 ELBL hat sich verpflichtet, keine Personen unter 18 Jahren aufzunehmen. Name, Anschrift und Geburtsdatum können von der ELBL direkt oder über spezialisierte Dienstleister zur Altersverifikation überprüft und mit den dort vorhandenen Daten im Rahmen einer Identitätsprüfung abgeglichen werden. Können die Daten des Antragstellers nicht über einen Dienstleister ermittelt werden, kann das Postident-Verfahren genutzt werden und es wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt.

1.6 Den folgenden Personen ist es untersagt, sich auf dein-lottoclub.com zu registrieren:
• jede Person, die Staatsbürger eines Landes ist oder ihren Wohnsitz in einem Land hat, das von der Financial Action Task Force (FATF) als ein Risiko für das internationale Finanzsystem eingestuft wird, wie es im Abschnitt "Länder" auf http://www.fatf-gafi.org unter "Hochrisikoländer mit Handlungsaufforderung" und "Länder mit verstärkter Überwachung" aufgeführt ist und von Zeit zu Zeit von der FATF geändert wird;
• jede Person, die auf der von Zeit zu Zeit geänderten Finanzsanktionsliste des HMRC aufgeführt ist; und
• jede Person, die Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika ist oder dort ihren Wohnsitz hat.

1.7 Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Kontodaten zu aktualisieren. Zum Beispiel, wenn er umzieht, heiratet oder seinen Namen ändert.

1.8 Den Teilnehmern ist es untersagt, ihr Teilnahmekonto an andere Teilnehmer zu verkaufen oder zu übertragen und/oder es von anderen Teilnehmern zu erwerben.

1.9 Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, die Anmeldedaten sicher aufzubewahren, und ELBL kann nicht für eine unbefugte Nutzung des Teilnahmekontos verantwortlich gemacht werden, wenn ELBL kein Verschulden trifft.

1.10 Für Ein- und Auszahlungen stehen dem Teilnehmer die folgenden Methoden zur Verfügung:

Zur Einzahlung auf das Teilnahme-Konto Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Normale Banküberweisung 1 bis 2 Werktage
Echtzeit Banküberweisung sofort online
Per Bankeinzug unmittelbar online
   
Auszahlungsmethode  
Per Banküberweisung 1 bis 3 Werktage

 

1.11 Die Einzahlungen des Teilnehmers sind auf 1.000,00 EUR pro Monat begrenzt. ELBL kann Zahlungen per Lastschrift je nach Bonität des Teilnehmers auf 30,00 EUR bis 200,00 EUR pro Woche begrenzen.

1.12 Die Teilnahme am Spiel setzt voraus, dass neue Teilnehmer ihre Identität innerhalb von 30 Tagen ab der Registrierung verifizieren. Wird die Verifizierung nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen, behält sich ELBL das Recht vor, der betreffenden Person die Teilnahme zu verweigern. Guthaben können erst nach erfolgreicher Verifizierung ausgezahlt werden.

1.13 Die ELBL ist kein Bankinstitut. Guthaben auf dem Teilnahmekonto werden nicht verzinst.

2. Teilnahmearten
2.1 ELBL bietet die Teilnahme an Tippgemeinschaften mit den in Abschnitt 1.3 beschriebenen Lotterien an. Die Arten der Teilnahme sind das Ziehungsspiel und das Monatsspiel. Dazu kann der Teilnehmer die Lotterie- und Systemart sowie die Anzahl der Teilnehmer auswählen.

2.2 Ziehungsspiel
Die Teilnahme am Ziehungsspiel ist nur online über die Website www.dein-lottoclub.com möglich. Der Teilnehmer wählt das gewünschte System für die jeweiligen Lotterien, sowie die Anzahl der Teilnehmer, die Anzahl der Systeme und die Anzahl der Ziehungen von 1 bis 8 Ziehungen. Der Teilnahmebetrag ist sofort mit der auf der Website angegebenen Zahlungsmethode zu entrichten. Der Teilnehmer erhält dann unverzüglich die Systemnummernkombinationen und spätestens kurz vor Beginn der Ziehung eine Teilnahmebestätigung gemäß Punkt 4 dieser AGB, die seinen anteiligen Gewinnanspruch dokumentiert. Die Abrechnung und Gutschrift der Lotteriegewinne auf dem persönlichen
Teilnahmekonto erfolgt jeweils am ersten Werktag nach der Ziehung.

2.3 Monatsspiel
Die Teilnahme am Monatsspiel kann online über die Website www.dein-lottoclub.com, oder per E-Mail erfolgen. Der Teilnehmer wählt das gewünschte System für die jeweiligen Lotterien, sowie die Anzahl der Teilnehmer und die Anzahl der Systeme. Ein Monatsspiel nimmt an allen Ziehungen der jeweiligen Lotterie der Monatsspielperiode teil. Die Monatsspielperiode entspricht in der Regel einem Kalendermonat und wird den Spielern über die Website, oder per EMail mitgeteilt. Es ist jeweils nur ein Monatsspiel möglich. Systeme für alle Lotterien können für ein Monatsspiel kombiniert werden. Der Teilnahmebetrag ist vor Beginn der Monatsspielperiode mit der auf der Website angegebenen Zahlungsmethode zu entrichten. Der Teilnehmer erhält spätestens kurz vor Beginn der ersten Ziehung eine Teilnahmebestätigung gemäß Punkt 4 dieser AGB, die seinen anteiligen Gewinnanspruch dokumentiert. Die Gewinne werden nach jeder Ziehung und Bekanntgabe der jeweiligen Quoten abgerechnet und am Ende der Monatsspielperiode auf dem persönlichen Teilnahmekonto gutgeschrieben. Die Teilnahme am Monatsspiel kann vom Teilnehmer jederzeit zum Ende der gewählten Monatsspielperiode gekündigt oder geändert werden. Erfolgt keine Änderung oder Kündigung durch den Teilnehmer, wird automatisch die gleiche Monatsspielkombination für folgende Monatsspielperioden gespielt und muss jeweils vor Beginn bezahlt werden.

3. Teilnahmebetrag
Der Teilnahmebetrag an einer Tippgemeinschaft setzt sich aus der Anzahl der Tipps, der Anzahl der Teilnehmer und der Anzahl der Systeme zusammen. Dieser besteht im Durchschnitt zu 2/3 aus dem Spieleinsatz und zu 1/3 aus Organisations-, Verwaltungsgebühren und Steuern. Es gibt keine weiteren Gebühren oder ähnliches.

4. Teilnahmebestätigung
4.1 Der Teilnehmer erhält denjenigen Teil des Gesamtgewinns je System/Tippgemeinschaft, das seiner bestellten Teilnahme- und Systemart entspricht, sofern die fristgerechte Bezahlung des Teilnahmebetrags erfolgt ist. Maßgeblich ist die Teilnahmebestätigung, die der Teilnehmer vor Beginn des Spiels erhält. Die Teilnahmebestätigung enthält die unter Punkt 4.3 aufgeführten Daten.

4.2 Bei Zahlung per Bankeinzug kann die Teilnahmebestätigung auch ohne Bankbuchung ausgestellt werden. Der Teilnahmebetrag wird in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Anmeldung vom Girokonto des Teilnehmers abgebucht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Bestätigte Anmeldungen oder Verlosungen sind vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Eventuell anfallende Kosten bei Rücklastschriften werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

4.3 Die ELBL wird dies dem Teilnehmer vor Beginn der jeweiligen Ziehung bzw. Spielperiode bestätigen:
a) alle Tipps und Zahlen der Systeme, die sich auf die Spielteilnahme beziehen,
b) die Ziehung(en) oder die Spielperiode sowie die gespielte Lotterie,
c) die Spielscheinnummer(n) für die Überprüfung der Superzahl und der Zusatzspiele wie Spiel 77,
d) die Anzahl der Teilnehmer pro System.
Am Ende der Ziehungs- oder Spielperiode wird der Gesamtgewinn der jeweiligen Tippgemeinschaft durch die bestätigte Teilnehmerzahl geteilt.

5. Auftrag
5.1 Ein einmal erteilter Auftrag zur Teilnahme an einer Tippgemeinschaft kann vom Teilnehmer nicht mehr geändert oder storniert werden.

5.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Rücklastschriften, Rückbuchungen oder sonstige Stornierungen von Zahlungen auf sein Teilnahmekonto vorzunehmen und ELBL für den Fall, dass dies dennoch geschieht, angemessen zu entschädigen, einschließlich aller Kosten, die ELBL durch den Einzug ausstehender Zahlungen entstehen. Darüber hinaus kann ELBL im Falle einer Rücklastschrift weitere Zahlungen des Teilnehmers verweigern. ELBL ist berechtigt, alle derartigen Forderungen gegen den Teilnehmer, einschließlich etwaiger zusätzlicher und angemessener Gebühren, an ein Inkassounternehmen zu übergeben.

5.3 Geldtransaktionen werden auf der Grundlage der von ELBL einzuhaltenden Bestimmungen des Geldwäschegesetzes überwacht. Verdächtige Transaktionen werden an die zuständigen Aufsichtsbehörden gemeldet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es illegal ist, Gelder auf das Teilnahmekonto einzuzahlen, die aus Erträgen aus kriminellen Aktivitäten stammen. ELBL kann einen Auftrag in folgenden und ähnlichen Fällen stornieren:

5.3.1 Bei Überschreitung der Annahmefrist für einen Auftrag behält sich die ELBL das Recht vor, den Auftrag abzulehnen oder zu verschieben. Wird der Auftrag von der ELBL abgelehnt, werden alle im Auftrag enthaltenen Zahlungen storniert und der Teilnahmebetrag wird nicht erhoben bzw. zurückerstattet.

5.3.2 Kann die ordnungsgemäße Bearbeitung eines Auftrages aufgrund eines Softwarefehlers nicht gewährleistet werden, hat ELBL das Recht, den Auftrag zu stornieren. ELBL wird den Teilnehmer unverzüglich informieren.

5.3.3 Im Falle eines Softwarefehlers liegt es im Ermessen von ELBL, den Auftrag zu stornieren oder auf eine alternative Lösung zu warten. ELBL wird sich bemühen, den Softwarefehler so schnell wie möglich zu beheben, kann aber keine Haftung für Verzögerungen oder Schäden übernehmen.

5.3.4 Bei Störungen im Internet, die eine ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags verhindern, kann ELBL den Auftrag stornieren.

5.3.5 Der Teilnehmer wird über die Aussetzung der Spielscheinannahme informiert.

5.3.6 Bei höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, politischen Unruhen oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die eine ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrages unmöglich machen, kann ELBL den Auftrag kostenlos stornieren. ELBL übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden.

5.4 ELBL kann jederzeit und nach eigenem Ermessen Wetten begrenzen oder ablehnen, wenn sie als zu groß erachtet werden oder wenn ein Wettmuster festgestellt wird, das den Verdacht auf einen Systemmissbrauch begründet.

6. Gewinnanspruch
6.1 Die Berechtigung zur Gewinnausschüttung richtet sich ausschließlich nach den Daten, die ELBL den Teilnehmern in der Teilnahmebestätigung bestätigt hat.

6.2 Die von den Tippgemeinschaften/Systemen erzielten Lotteriegewinne werden nach der jeweiligen Ziehung zu 100 Prozent an die Teilnehmer ausgeschüttet.

7. Gewinnabrechnung
7.1 Nach jeder abgeschlossenen Ziehung oder Spielperiode wird für jeden Teilnehmer eine detaillierte Gewinnabrechnung, aufgeschlüsselt nach System und Spielart, erstellt.

7.2 Die Gesamtgewinne jeder Tippgemeinschaft/jedes Systems werden nach den von ELBL bestätigten Daten verteilt. Die Gewinne der Tippgemeinschaften werden von ELBL für alle Ziehungsspiele unverzüglich auf den Konten der Teilnehmer gutgeschrieben. Die ausgeschütteten Gewinne der Monatsspiele werden im Laufe der Monatsspielperiode angesammelt und am Ende der Monatsspielperiode auf dem Teilnahmekonto gutgeschrieben.

7.3 Einwendungen gegen die Gewinnabrechnung sind schriftlich gegenüber der ELBL zu erheben. Die Gewinnabrechnung gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Gewinnabrechnung schriftliche Einwendungen erhoben werden.

8. Gewinnauszahlung
8.1 ELBL führt für jeden Teilnehmer ein Teilnahmekonto, von dem der Teilnahmebetrag abgebucht und auf dem die Gewinnauszahlung gutgeschrieben wird.

8.2 Ein Guthaben bleibt auf dem Teilnahmekonto, bis der Teilnehmer die Auszahlung selbst veranlasst.

8.3 Die Auszahlung eines Guthabens kann direkt über die entsprechende Website veranlasst werden. Auszahlungen von mehr als 1.000,00 EUR erfolgen erst, nachdem ELBL den Gewinn von der Lotteriegesellschaft erhalten hat.

8.4 Auszahlungen können nur auf das Bankkonto erfolgen, von dem die Einzahlungen auf das Teilnahmekonto vorgenommen wurden. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich ELBL das Recht vor, diese Gelder in Übereinstimmung mit den geltenden Anti-Geldwäsche-Gesetzen zu überweisen.

8.5 ELBL führt zusätzliche Überprüfungsverfahren für alle kumulierten Einzahlungen von 2.000,00 EUR auf der Grundlage eines rollierenden Zeitraums von 180 Tagen durch.

9. Außergewöhnliche Umstände
9.1 Unerwartete technische Probleme oder Umstände, die außerhalb der Kontrolle von ELBL liegen, wie z.B. technische Probleme bei Drittanbietern, erlauben es ELBL, Wetten zu stornieren und den Teilnehmern eine Rückerstattung zu gewähren.

9.2 Ereignisse, die aus irgendeinem Grund nicht pünktlich beginnen oder sogar verschoben werden, können offengehalten werden und alle Wetten bleiben gültig, wenn sie innerhalb der nächsten 48 Stunden nach der offiziellen Startzeit beginnen. In allen anderen Fällen behält sich ELBL nach eigenem Ermessen das Recht vor, alle Wetten auf das verschobene Ereignis zu stornieren und dem Teilnehmer den Teilnahmebetrag zu erstatten.

9.3 Werden Veranstaltungen nach ihrer offiziellen Startzeit abgebrochen und von den offiziellen Veranstaltern innerhalb von 48 Stunden nach der ursprünglichen Startzeit fortgesetzt, behält sich ELBL das Recht vor, alle Wetten gültig zu halten und entsprechend diesem Ergebnis abzurechnen.

9.4 Werden Veranstaltungen nach ihrer offiziellen Startzeit abgebrochen und vom offiziellen Veranstalter innerhalb von 48 Stunden nach der ursprünglichen offiziellen Startzeit bestätigt, dass sie nicht fortgesetzt werden, wickelt ELBL alle zu diesem Zeitpunkt auf dem Spielfeld beschlossenen Märkte ab und annulliert den Rest durch Rückerstattung der Einsätze an die Teilnehmer. In solchen Fällen behält sich die ELBL jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen alle Wetten auf solche abgebrochenen Veranstaltungen zu annullieren und den Teilnehmern die Einsätze zu erstatten.

9.5 Wenn ein Ereignis abgesagt wird, sind alle Wetten in Bezug auf dieses Ereignis ungültig und die Teilnahmekonten werden erstattet.

9.6 Wird einem Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, der Teilnahmebetrag zurückerstattet, so wird der Betrag auf das Teilnahmekonto zurücküberwiesen, der Teilnehmer wird informiert und das Verfahren wird innerhalb von 48 Stunden nach der Entscheidung abgeschlossen.

10. Inaktive Konten
10.1 Ein inaktives Teilnahmekonto ist ein Konto, auf das in 12 aufeinanderfolgenden Monaten nicht zugegriffen wurde und das ein Echtgeldguthaben aufweist.

10.2 ELBL wird den Teilnehmer per E-Mail benachrichtigen, sobald das Teilnahmekonto inaktiv wird, und ihm eine Frist von 30 Tagen einräumen, um das Konto zu reaktivieren; danach wird eine Inaktivitätsgebühr erhoben.

10.3 Wenn ein Teilnahmekonto inaktiv wird, kann ELBL eine Inaktivitätsgebühr in Höhe von 5,00 EUR (oder einer entsprechenden Währung) pro Monat als Verwaltungsgebühr für das Konto erheben, solange Guthaben auf dem Konto vorhanden ist.

10.4 Die Inaktivitätsgebühr wird vom Kontostand des Teilnehmers abgezogen, bis der frühere Zeitpunkt erreicht ist: (a) der Saldo des Teilnahmekontos auf Null reduziert wird; oder (b) das Teilnahmekonto durch den Teilnehmer reaktiviert wird, der das Teilnahmekonto zur Durchführung von Wettaktivitäten nutzt. In jedem Fall wird die Inaktivitätsgebühr nicht mehr abgezogen.

10.5 Für ein Konto, das aufgrund eines Selbstausschlusses inaktiv ist, werden keine Gebühren für inaktive Konten erhoben, bis der Zeitraum des Selbstausschlusses abgelaufen ist.

10.6 Gilt das Teilnahmekonto 28 Tage nach der Benachrichtigung weiterhin als inaktiv, erlischt der Anspruch des Teilnehmers auf das Kontoguthaben. ELBL ist berechtigt, das Kontoguthaben nach eigenem Ermessen zu verwenden einschließlich, aber nicht ausschließlich, einer Spende an eine gemeinnützige Organisation.

11. Lotterien und Quoten
11.1 Lotto 6aus49 ist ein ELBL-Lotto-Spiel mit Bezug auf das Deutsche "Lotto 6aus49". "Lotto 6aus49" wird vom Deutschen Lotto- und Totoblock (im Folgenden "DLTB" genannt) veranstaltet. Bei "Lotto 6aus49" werden sechs Zahlen ("Gewinnzahlen") aus den Zahlen 1 bis 49 und eine "Superzahl" aus 10 Zahlen (0 bis 9) gezogen. Die Ziehungen finden mittwochs und samstags statt. Die Superzahl ist die letzte Ziffer der Spielscheinnummer. Es gibt 9 Gewinnklassen.

11.2 Der auszuzahlende Gewinn für einen ELBL-Lotto-Gewinntipp in den Gewinnklassen 3 bis 9 entspricht der vom DLTB veröffentlichten Gewinnquote in der jeweiligen Gewinnklasse.

11.3 Die Gewinne, die für einen ELBL-Lotto-Gewinntipp in den Gewinnklassen 1 und 2 ausgezahlt werden können, sind abhängig von der Anzahl der ELBL-Lotto-Gewinntipps in der jeweiligen Gewinnklasse, der Anzahl der DLTB-Gewinner in der jeweiligen Gewinnklasse und den Gewinnen, die von DLTB in der jeweiligen Gewinnklasse ausgezahlt werden können.
Beispiel 1: Gibt es nur einen ELBL-Lotto-Gewinntipp und keinen DLTB-Gewinner im Lotto 6aus49, beträgt der auszahlungsfähige Betrag 100 % der Jackpotsumme, bzw. der Gewinnsumme der Gewinnklasse 2.
Beispiel 2: Bei einem ELBL-Lotto-Gewinntipp und einem DLTB-Gewinner im Lotto 6aus49, beträgt der auszahlungsfähige Betrag 50 % der Jackpotsumme, bzw. der Gewinnsumme der Gewinnklasse 2.
Beispiel 3: Gibt es zwei ELBL-Lotto-Gewinntipps und nur einen DLTB-Gewinner im Lotto 6aus49, beträgt der Betrag, der pro Gewinner ausgezahlt werden kann, 33 1/3 % der Jackpotsumme, bzw. der Gewinnsumme der Gewinnklasse 2.

11.4 Die Gewinnausschüttung in den Gewinnklassen 1 und 2 ist jeweils auf 50 Millionen Euro begrenzt.

11.5 Spiel 77 ist ein ELBL-Lottospiel, das nur in Verbindung mit dem ELBL-Lottospiel Lotto 6aus49 gespielt werden kann. Spiel 77 basiert auf der Zusatzlotterie "Spiel 77", die vom DLTB veranstaltet wird. Beim „Spiel 77" zieht der DLTB eine siebenstellige Gewinnzahl zwischen 0000000 und 9999999. Die Ziehungen finden mittwochs und samstags statt.

11.6 Der auf einen ELBL-Lotto-Gewinntipp in der Gewinnklasse 1 zu zahlender Gewinn ist abhängig von der Anzahl der ELBL-Lotto-Gewinntipps und der Anzahl der DLTB-Gewinner sowie der vom DLTB zu zahlenden Gewinne in der Gewinnklasse 1. Der auszuzahlende Gewinn i n den Gewinnklassen 2 bis 7 entspricht der vom DLTB veröffentlichten Gewinnquote für "Spiel 77" in der jeweiligen Gewinnklasse.

11.7 EuroJackpot ist ein ELBL-Lottospiel in Anlehnung an die europäische Lotterie "EuroJackpot", die unter anderem vom DLTB mitorganisiert wird. Bei "EuroJackpot" werden fünf Zahlen ("Gewinnzahlen") aus den Zahlen 1 bis 50 und zwei Zahlen ("Eurozahlen") aus den Zahlen 1 bis 12 gezogen. Die Ziehungen finden dienstags und freitags statt. Es gibt 12 Gewinnklassen.

11.8 Der auszuzahlende Gewinn für einen ELBL-Lotto-Gewinntipp in den Gewinnklassen 3 bis 12 entspricht der vom DLTB oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Gewinnquote in Bezug auf die Anzahl der EuroJackpot-Gewinner in der jeweiligen Gewinnklasse.

11.9 Die Gewinne, die für einen ELBL-Lotto-Gewinntipp in den Gewinnklassen 1 und 2 ausgezahlt werden können, sind abhängig von der Anzahl der ELBL-Lotto-Gewinntipps in der jeweiligen Gewinnklasse, der Anzahl der EuroJackpot-Gewinner in der jeweiligen Gewinnklasse, den Gewinnen, die vom DLTB oder seinen Mitveranstaltern in der jeweiligen Gewinnklasse ausgezahlt werden können:
Beispiel 1: Gibt es nur einen ELBL-Lotto-Gewinntipp und keinen DLTB-Gewinner oder einem Mitveranstalter, beträgt der auszahlungsfähige Betrag 100 % der Jackpotsumme, bzw. der Gewinnsumme der Gewinnklasse 2.
Beispiel 2: Bei einem ELBL-Lotto-Gewinntipp und einem DLTB-Gewinner oder eines Mitveranstalters beträgt der auszahlungsfähige Betrag 50 % der Jackpotsumme, bzw. der Gewinnsumme der Gewinnklasse 2.
Beispiel 3: Bei zwei ELBL-Lotto-Gewinntipps und nur einem DLTB-Gewinner oder einem Mitveranstalter beträgt der auszahlbare Betrag pro Gewinner 33 1/3 % der Jackpotsumme oder der Gewinnsumme der Gewinnklasse 2.

11.10 EuroMillions ist ein ELBL-Lottospiel, das auf der europäischen Lotterie "EuroMillions" basiert, die unter anderem von Loterías y Apuestas del Estado, kurz LAE (Ziehung in Paris), mitveranstaltet wird. Bei "EuroMillions" werden fünf Zahlen ("Gewinnzahlen") aus den Zahlen 1 bis 50 und zwei Zahlen ("Sternzahlen") aus den Zahlen 1 bis 12 gezogen. Die Ziehungen finden dienstags und freitags statt. Es gibt 13 Gewinnklassen.

11.11 Der auszuzahlende Gewinn für einen ELBL-Lotto-Gewinntipp in den Gewinnklassen 3 bis 13 entspricht den von LAE oder einem Mitveranstalter veröffentlichten Quoten in Bezug auf die Anzahl der EuroMillions-Gewinner in der jeweiligen Gewinnklasse.

11.12 Die Gewinne, die für einen ELBL-Lotto-Gewinntipp in den Gewinnklassen 1 und 2 ausgezahlt werden können, hängen von der Anzahl der ELBL-Lotto-Gewinntipps in der jeweiligen Gewinnklasse, die Anzahl der EuroMillions-Gewinner in der jeweiligen Gewinnklasse, den von der LAE oder ihren Mitveranstaltern zu zahlenden Gewinn in der jeweiligen Gewinnklasse:
Beispiel 1: Gibt es nur einen ELBL-Lotto-Gewinntipp und keinen Gewinner von LAE oder einem Mitveranstalter, beträgt der auszahlungsfähige Betrag 100 % der Jackpotsumme, bzw. der Gewinnsumme der Gewinnklasse 2.
Beispiel 2: Bei einem ELBL-Lotto-Gewinntipp und einem Gewinner von LAE oder einem Mitveranstalter beträgt der
auszahlbare Betrag 50 % der Jackpotsumme, bzw. der Gewinnsumme der Gewinnklasse 2.
Beispiel 3: Gibt es zwei ELBL-Lotto-Gewinntipps und nur einen Gewinner von LAE oder einem Mitveranstalter, beträgt der zu zahlende Betrag pro Gewinner 33 1/3 % der Jackpotsumme, bzw. der Gewinnsumme der Gewinnklasse 2.

11.13 Wenn es in vier aufeinanderfolgenden EuroMillions-Ziehungen mit einem Jackpot in der Höhe der Gewinnobergrenze keinen Gewinner von LAE oder einem Mitbewerber in den Gewinnklassen 1 und/oder 2 gegeben hat, ist LAE oder ein Mitbewerber verpflichtet, die Gewinne aus den Gewinnklassen 1 und/oder 2 an die niedrigeren Gewinnklassen auszuzahlen. In diesem Fall wird die Auszahlungsregel in 11.12 unter der Annahme angewendet, dass es keine Auszahlung von Gewinnen in den Gewinnklassen 1 und/oder 2 gibt.

12. Verantwortungsvolles Glücksspiel
12.1 Ein Teilnehmer kann jederzeit nach eigenem Ermessen die Einzahlungsbeträge begrenzen.

12.2 Ein Teilnehmer kann sich jederzeit dafür entscheiden, den Geldbetrag zu begrenzen, der verloren gehen kann oder die Zeit, die er innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf dein-lottoclub.com verbringt.

12.3 Ein Teilnehmer kann sich jederzeit dafür entscheiden, den Zugang zu seinem Konto für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum zu beschränken, in dem das Konto für den selbst ausgeschlossenen Teilnehmer nicht zugänglich ist.

12.4 Ein Antrag auf Selbstausschluss gilt nur für diese Website und schließt andere von ELBL betriebene Websites nicht ein.

12.5 Jede vom Teilnehmer vorgenommene Einschränkung wird nach Ablauf der genannten Dauer oder auf Antrag des Teilnehmers aufgehoben, nachdem er eine Erklärung abgegeben hat, warum er den Selbstausschluss beantragt hat, und den Nachweis erbracht hat, dass er nun in der Lage ist, sein Glücksspiel sicher und nachhaltig zu betreiben.

12.6 Nach Eingang eines Antrags auf Aufhebung eines Selbstausschlusses wird dem Teilnehmer bei einem endgültigen Selbstausschluss innerhalb von 24 Stunden nach dem Antrag und bei einem unbefristeten Selbstausschluss innerhalb von 7 Tagen Zugang gewährt.

13. Datenschutzbestimmungen
13.1 Der Teilnehmer erkennt an und akzeptiert, dass es für ELBL notwendig ist, personenbezogene Daten zu erheben und zu verwenden, um dem Teilnehmer den Zugang zur Nutzung von dein-lottoclub.com zu ermöglichen.

13.2 ELBL erkennt an, dass sie durch die Erhebung personenbezogener Daten an die Allgemeine Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 und das Datenschutzgesetz, Kapitel 586 der maltesischen Gesetze, gebunden sind. ELBL schützt die persönlichen Daten der Teilnehmer und respektiert ihre Privatsphäre in Übereinstimmung mit den besten Geschäftspraktiken und den geltenden Gesetzen.

13.3 Der Datenschutzbeauftragte von ELBL ist unter den unten angegebenen Kontaktdaten erreichbar:
Lottoland,
Suite A,
Ocean Village Promenade,
Ocean Village,
Gibraltar, GX11 1AA
E-Mail: dpo@lottoland.com

13.4 Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden von ELBL verwendet, um ihnen die Teilnahme an den Ziehungen zu ermöglichen und um relevante Aktionen im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Ziehungen durchzuführen.

13.5 Bei der Eröffnung eines Teilnahmekontos können die Daten der Teilnehmer zu Zwecken der Geldwäschebekämpfung verarbeitet werden.

13.6 Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, eine solche Weitergabe ist für die Bearbeitung der Anfragen der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Ziehungen erforderlich, wurde von den Teilnehmern ausdrücklich genehmigt oder ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Teilnehmer stimmen dieser Weitergabe hiermit zu.

13.7 ELBL muss die personenbezogenen Daten der Teilnehmer möglicherweise an die folgenden Empfänger oder Kategorien von Empfängern weitergeben:
• Andere Unternehmen der Lottoland-Gruppe, die als gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter fungieren und die Kundendienst-, IT- und Systemverwaltungsdienste anbieten.
• Agenturen zur Identitätsüberprüfung und Betrugsprävention, die für die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden eingesetzt werden, einschließlich Geldwäsche-, Betrugs- und Sanktionsprüfungen im Rahmen unserer AML/CFT/CFPoder verantwortungsvollen Glücksspielverpflichtungen.
• ELBL kann Informationen an einen Drittanbieter zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit und/oder eine Kreditauskunftei weitergeben, was einen "weichen" Fußabdruck in der Kreditakte des Teilnehmers hinterlässt.
• Externe Dritte, die Marketing- und Werbedienstleistungen im Namen von ELBL erbringen.
• Dritte, an die ELBL möglicherweise Teile seines Geschäfts oder seiner Vermögenswerte verkauft, überträgt oder mit ihnen fusioniert. Alternativ kann ELBL auch versuchen, andere Unternehmen zu erwerben oder mit ihnen zu fusionieren. Im Falle einer Änderung der Geschäftstätigkeit von ELBL können die neuen Eigentümer die personenbezogenen Daten der
Teilnehmer in der gleichen Weise verwenden, wie sie in diesen Bedingungen dargelegt sind.
• Dienstleistungsanbieter, die IT- und Systemverwaltungsdienste anbieten.
• Professionelle Berater, einschließlich Anwälte, Bankiers, Wirtschaftsprüfer und Versicherer, die für die ELBL Beratungs-, Bank-, Rechts-, Versicherungs- und Buchhaltungsdienstleistungen erbringen.
• Aufsichtsbehörden und andere Behörden, die unter bestimmten Umständen die Meldung von
Verarbeitungstätigkeiten verlangen.

13.8 Um den Teilnehmern einen effizienten Service bieten zu können, kann es erforderlich sein, dass ELBL die personenbezogenen Daten der Teilnehmer in ein Land außerhalb der EU übermittelt. In diesem Fall werden die Einzelheiten der Übermittlung mitgeteilt und auf die angemessenen oder geeigneten Schutzmaßnahmen verwiesen. Wenn personenbezogene Daten in ein Land außerhalb der EU übermittelt werden, ergreift ELBL Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten der Teilnehmer nach den gleichen Standards geschützt werden wie innerhalb der EU.

13.9 ELBL und DLC bewahren personenbezogene Daten so lange auf, wie der Teilnehmer Kunde bei uns ist, längstens jedoch sechs Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmer sein Konto schließt.

13.10 Die Teilnehmer haben das Recht auf Zugang zu den von ELBL oder DLC über sie gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf deren Berichtigung, Löschung und Einschränkung; außerdem haben sie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

13.11 Ein Teilnehmer kann der Verarbeitung seiner Daten widersprechen und seine Einwilligung zurückziehen, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht.

13.12 Ein Teilnehmer hat das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einzureichen.

14. Anti-Geldwäsche
14.1 Es ist rechtswidrig, Geld einzuzahlen, das aus kriminellen Aktivitäten stammt.

14.2 Alle Transaktionen werden überwacht, um Geldwäsche zu verhindern.

14.3 ELBL meldet jede verdächtige Transaktion der zuständigen Aufsichtsbehörde.

15. Rechtsgrundlage
15.1 Die Teilnahme an der Tippgemeinschaft liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Er muss sicherstellen, dass die Teilnahme in dem Gebiet, in dem er spielt, legal ist.

15.2 Grundlage ist das anwendbare Recht und die Gesetze von Malta. Liegen dem Teilnehmer die AGB in mehreren Sprachen vor, kann er im Konfliktfall die günstigste Version wählen.

16. Beanstandungen
16.1 Das Beschwerdeverfahren ist dreistufig. Die Teilnehmer können sich an den Kundendienst per E-Mail an dlc-service@dein-lottoclub.com wenden. Jede Korrespondenz ist als "Beschwerde" zu kennzeichnen und erhält eine Referenznummer, sofern der betreffenden Beschwerde eine Referenznummer zugewiesen wurde.

16.2 Auf der ersten Ebene wird die Beschwerde von einem Mitarbeiter des Kundendienstes bearbeitet. Auf der zweiten Ebene wird die Beschwerde vom Leiter des Kundendienstes bearbeitet. Auf der dritten Stufe wird die Beschwerde von der Rechtsabteilung der ELBL bearbeitet.

16.3 Das Beschwerdeverfahren, einschließlich der internen Eskalation, dauert nicht länger als zehn Tage ab Eingang der Beschwerde. Unter bestimmten Umständen kann diese Frist um weitere zehn Tage verlängert werden, wenn der Teilnehmer nicht rechtzeitig an der Behebung der Beschwerde mitwirkt.

16.4 Ein Teilnehmer hat das Recht, eine Streitigkeit an eCOGRA, eine alternative Streitbeilegungsstelle (ADR), die sich mit Fällen von Wett- oder Glücksspieltransaktionen befasst, weiterzuleiten, wenn er mit der von ELBL gegebenen Antwort nicht zufrieden ist. Es gelten die aktuellen ADR-Regeln von eCOGRA, die auf der eCOGRA-Website unter der Rubrik ADR Policies and Procedures for Assistance unter https://ecogra.org/products-services/alternative-dispute-resolution zu finden sind. Die Teilnehmer können eine Streitigkeit bei eCOGRA einreichen, indem sie das Online-Formular zur Beilegung von Streitigkeiten ausfüllen, das hier verfügbar ist: https://ecogra.org/products-services/alternative-dispute-resolution.

16.5 Wenn ein Teilnehmer mit dem Ergebnis seiner Beschwerde nicht zufrieden ist, kann er sich per E-Mail an die Malta Gaming Authority wenden unter support.mga@mga.org.mt oder über den Link http://www.mga.org.mt/support/onlinegaming-support/.

16.6 Sollte ein Teilnehmer der Meinung sein, dass der von ELBL angebotene Service gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften verstößt, kann er sich per E-Mail an support.mga@mga.org.mt oder über den Link http://www.mga.org.mt/support/online-gaming-support/ an die Malta Gaming Authority wenden.

 
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